Krankenkasse: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. März 2021, 16:51 Uhr
Ab 01.01.2022 muss laut § 199a SGB V der Datentransfer von der Hochschule zur Krankenkasse elektronisch im Rahmen des Studenten-Meldeverfahrens stattfinden.
An die Hochschule wird gemeldet:
- M10: Versicherungsstatus (pflichtig oder befreit)
- M11: Beginn Versicherung nach Krankenkassenwechsel
- M12: Verzug Zahlung der Beiträge
- M13: Begleichung rückständiger Beiträge
Die Hochschule muss melden:
- M20: Beginn des Studiums mit Semesterstart und Tag der Einschreibung
- M30: Ende des Studiums mit Semesterende und Tag der Exmatrikulation/Beendigung
TraiNex unterstützt zunächst bei der Erfassung der relevanten Daten. In der Bewerbung und dem Stamm-Datenblatt kann die derzeitige Krankenkasse sowie die Versicherungsnummer erfragt bzw. gepflegt werden. Meldegründe oder zugehörige Betriebsnummern können dazu als Signatur erfasst werden.