3G-Nachweis: Unterschied zwischen den Versionen

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für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und Präsenz-Prüfungen ein sogenannter 3G-Nachweis verpflichtend.Studierende dürfen am Lehr- und Prüfungsbetrieb nur teilnehmen, wenn sie einen Nachweis erbringen zu: geimpft, genesen oder getestet. Impfung, Genesung oder Testung haben dabei ein Gültigkeits-Start-Datum und ein End-Datum, was auch abhängig sein kann vom jeweiligen Impfstoff oder Bundesland.  
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für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und Präsenz-Prüfungen ein sogenannter 3G-Nachweis verpflichtend. Studierende dürfen am Lehr- und Prüfungsbetrieb nur teilnehmen, wenn sie einen Nachweis erbringen zu: geimpft, genesen oder getestet. Impfung, Genesung oder Testung haben dabei ein Gültigkeits-Start-Datum und ein End-Datum, was auch abhängig sein kann vom jeweiligen Impfstoff oder Bundesland.  
 
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Version vom 27. August 2021, 14:34 Uhr

Mobiler tagesaktueller, hochschulgeprüfter 3G Nachweis sowie Check-In

Neben dem Hygienekonzept mit Kontaktdatenerfassung ist auch der Nachweis von geimpft, genesen, getestet bedeutsam. In vielen Bundesländern ist für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und Präsenz-Prüfungen ein sogenannter 3G-Nachweis verpflichtend. Studierende dürfen am Lehr- und Prüfungsbetrieb nur teilnehmen, wenn sie einen Nachweis erbringen zu: geimpft, genesen oder getestet. Impfung, Genesung oder Testung haben dabei ein Gültigkeits-Start-Datum und ein End-Datum, was auch abhängig sein kann vom jeweiligen Impfstoff oder Bundesland.
Derzeitige Funktionen:

  • Geimpft oder genesen (oder getestet) kann von der Hochschul-Verwaltung für jeden Studierenden erfasst werden im Bereich Atteste.
  • Studierende können eine Impfung oder Genesung auch via TraiNex der Hochschule melden über den gleichen Weg, wie Atteste eingereicht werden.
  • der Upload "3G-NAchweis" wird separat vom Atteste-Upload aktiviert, damit Hochschulen ohne Atteste trotzdem den 3G-Upload nutzen können
  • Jede Genesung/Impfung hat einen individuellen Von-bis-Gültigkeitszeitraum.
  • In Prüfungsplänen oder Anwesenheitsplänen erscheint tagesgenau automatisch, welcher der Studierenden einen Test vorweisen muss, weil er weder geimpft noch genesen ist.
  • auch für Lehrkräfte kann der 3G-Status mit Von-Bis-Zeitraum eingetragen werden
  • für alle Lehrkräfte eines Tages kann geprüft werden, ob ein 3G-NAchweis fehlt
  • in der mobilen App wird gut sichtbar angezeigt, ob Check-In-Out aktiviert wurde und unabhängig davon, ob 3G-Status vorliegt.


Beispiel: Student Meier lädt via TraiNex einen Nachweis über die Genesung hoch. Die Verwaltung prüft den Nachweis und entscheidet danach, dass dies als "genesen" gilt vom 1.7.2021 bis zum 15.11.2021. Automatisch wird zum Unterricht am 1.10. angezeigt "genesen" und zur Prüfung am 17.11.21 "3G-Nachweis benötigt". Bei der Einlasskontrolle an der Hochschule oder der Kontrolle im Vorlesungsraum hält Meier sein Handy hoch und signalisiert damit den von der Hochschule geprüften und gültigen 3G-Schutz. Eine nochmalige Prüfung eines Datums ist nicht notwendig, da der 3G-Schutz in der App automatisch ausgeblendet wird, wenn der 3G-Schutz abgelaufen ist. Datenschutzproblematische Details zur Impfung werden nicht angezeigt.

Frage: Kann nicht einfach die Lehrkraft die Impf- oder Genesungs-Atteste vor dem Unterricht prüfen?
Antwort: Eher nein, denn es gibt viele Arten von Nachweisen, die allesamt gesundheitsbezogen sind. Die Idee, dass jeder Dozierende selber die Nachweise prüft, wird nicht praktikabel sein. Zum einen müsste die Lehrkraft dann wissen, ob z.B. Biontech für 12 Monate als 3G-Schutz gilt oder müsste ausrechnen, wieviel Zeit seit der Genesung vergangen sind und ob dies als 3G-Schutz gilt. Einfacher ist es, wenn eine fortgebildete Fachkraft aus der Verwaltung einmalig pro Studierenden den Genesungs-Ausweis prüft und in TraiNex einträgt, ob es als genesen gilt. Die Lehrkraft sieht später nicht "genesen" sondern "3G-Schutz liegt vor". Ebenfalls spricht nämlich gegen die Prüfung durch Lehrkräfte, dass es bei den z.B. Impfausweisen um gesundheitsbezogene Daten höherer Kategorie geht. Eine freie Lehrkraft sollte gem. den Grundsätzen der DSGVO nicht sehen dürfen, ob jemand geimpft und womit geimpft und von wem geimpft oder wann genesen ist. Erlaubt ist aber, dass eine freie Lehrkraft prüft, ob allgemein der 3G-Status vorliegt. Dies wird durch das grüne 3G-Rechteck (siehe Bild) nachgewiesen.

siehe auch

Corona

Prozessdarstellung

Der zugrundeliegende Prozess kann hier als ereignisorientierte Prozesskette abgerufen werden.

Mobiler tagesaktueller, hochschulgeprüfter 3G Nachweis sowie Check-In