Deutsches Akkreditierungssystem
Inhaltsverzeichnis
Akteure und Verfahrensgrundlagen
Zuge des europäischen Bolognaprozesses und der damit verbundenen Umstellung der Hochschulsysteme der beteiligten Länder auf ein zweistufiges Studiensystem haben sich seit Ende der 1990er Jahre Akkreditierungen als Verfahren der externen Qualitätssicherung im europäischen Hochschulraum durchgesetzt. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des in Deutschland dezentral organisierten
Akkreditierungswesens trägt der Akkreditierungsrat als zentrales Organ der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland. Die Mitglieder des Akkreditierungsrates werden durch die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz bestellt. Der Akkreditierungsrat legt Verfahrensregeln und Kriterien für die Akkreditierung von Agenturen, Studiengängen und hochschulischen Qualitätssicherungssystemen fest. Er zertifiziert Akkreditierungsagenturen für die Durchführung von Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen und Qualitätssicherungssystemen von Hochschulen.
Die Akkreditierungsagenturen wenden in den von ihnen durchgeführten Verfahren, die vom Akkreditierungsrat erlassenen Beschlüsse und Kriterien sowie die ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz (KMK)an. Das Akkreditierungssystem ist stakeholderorientiert konzipiert. Akkreditierungsverfahren werden dementsprechend nach dem Prinzip des Peer-review durchgeführt. Prinzipiell werden Akkreditierungen nur für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Nach Ablauf der Akkreditierung müssen sich Studienprogramme und Qualitätsmanagementsysteme von Hochschulen einem erneuten Verfahren, der sogenannten Re-Akkreditierung unterziehen.
Programm- und Systemakkreditierung
Wie bereits teilweise skizziert, sind grundsätzlich drei Formen der Akkreditierung im Hochschulbereich zu unterscheiden: Institutionelle Akkreditierung, Programmakkreditierung und Systemakkreditierung sowie entsprechende Re-Akkreditierungen. Im Zuge der Ausgestaltung des Akkreditierungssystems wurde in Deutschland zunächst das Verfahren der Programmakkreditierung eingeführt. Gegenstand der Programmakkreditierung sind Studiengänge. Im Rahmen einer Programmakkreditierung begutachtet eine unabhängige Gutachtergruppe einen Studiengang hinsichtlich der vom Akkreditierungsrat festgelegten Kriterien. Im Mittelpunkt der
Begutachtung stehen dabei die fachliche Konzeption des zu prüfenden Studiengangs und die Gewährleistung der Durchführung des Studiengangs. Infolge der Kritik am Verfahren der Programmakkreditierung, die u. a. auf Aspekte wie den finanziellen, personellen und zeitlichen Aufwand, die Kosten-Nutzen- Relation der Verfahren, die umstrittene Qualität der Bewertungen und Entscheidungen der Gutachter zielt, entwickelte der Akkreditierungsrat das Verfahren der Systemakkreditierung, das die Begutachtung von hochschulinternen Systemen der Qualitätssicherung zum Gegenstand hat. Es überprüft die „für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse (…) darauf (…), ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und die hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten“. Eine positive Systemakkreditierung führt dazu, dass alle von der Hochschule angeboten Studiengänge, die das Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, akkreditiert sind. Da die Systemakkreditierung ein neues Verfahren der Akkreditierung darstellt, liegen zum aktuellen Zeitpunkt in 2009 noch keine belastbaren Erfahrungen vor.
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Referenzberichte
Ganzheitlichkeit von Campus-Management-Systemen als Akkreditierungsvorteil: http://ecampus24.eu/campus_management_system.pdf
Siehe auch
Campus-Management-System(E-Campus)
Dimensionen der Ganzheitlichkeit
Akkreditierung und Campus Management