EPPSG

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EPPSG

Die Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschelngesetzes (EPPSG-DVO) aus 2023 erfordert, dass ein Zugangscodes sowie ein PIN an Studierende versendet wird.

Der Zugangscode gibt dabei den Zugang zum Antragsformular. Danach erfolgt noch eine Identitätsfeststellung, die entweder über die PIN (oder die eID oder das ELSTER-Zertifikat) läuft. Der Zugangscode ist also wertlos, solange kein Identitätsnachweis vorliegt. Da die eID und das ELSTER-Zertifikat über ein sehr hohes Sicherheitsniveau verfügen, muss auch die PIN so behandelt werden, da sie als Ersatz für eID/Elster fungiert.


Versandmöglichkeiten

  • Darstellung von PIN und Zugangscode im TraiNex (hochschuleigenes Intranet/Portal) ist möglich. In diesem können beide Daten gleichzeitig angezeigt werden. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die Studierenden nur per individuellem Passwort einen Zugriff haben. Tipp: Um Pin und Zugangscode mitzuteilen, nutzen Sie Sonderrecht95 und die Möglichkeit des Importes von Freifeldern. Nehmen Sie Kontakt zu TrOn auf, damit bei Ihnen die Freifelder angelegt werden.