EPPSG
Die Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG-DVO) aus 2023 erfordert, dass ein Zugangscodes sowie ein PIN den Studierenden bekannt gegeben wird. Dies muss rechtssicher erfolgen derart, dass der Zugang der Daten beim Studierenden gewährleistet ist und diese Daten nicht unberechtigt eingesehen werden können.
Der Zugangscode gibt dabei den Zugang zum Antragsformular frei. Danach erfolgt noch eine Identitätsfeststellung, die entweder über die PIN (oder die eID oder das ELSTER-Zertifikat) läuft. Der Zugangscode ist also wertlos, solange kein Identitätsnachweis vorliegt. Da die eID und das ELSTER-Zertifikat über ein sehr hohes Sicherheitsniveau verfügen, muss auch die PIN so behandelt werden, da sie als Ersatz für eID/Elster fungiert.
Bekanntgabe-Möglichkeiten
- Die individuelle Bekanntgabe von PIN und Zugangscode im TraiNex (hochschuleigenes Intranet/Portal) ist möglich, da es gem. ministerieller Auskunft (NRW) sicher genug ist, da davon ausgegangen wird, dass die Studierenden nur per individuellem Passwort einen Zugriff auf TraiNex haben. Tipp zur Umsetzung: Um Pin und Zugangscode mitzuteilen, nutzen Sie Sonderrecht95 und die Möglichkeit des Importes von Freifeldern. Nehmen Sie Kontakt zu TrOn auf, damit bei Ihnen das Sonderrecht und die EPPSG-Freifelder angelegt werden.
- Versand via TraiNex-Mail: Möglich ist ein Serien-Versand via TraiNex als "Interne TraiNex-Mail". Bei der internen TraiNex-Mail wird nur der Betreff im Klartext versendet und der eigentlich Mailtext kann nur innerhalb TraiNex abgerufen werden. Unter Kommunikation/Nutzersuche kann eine Massen-Mail mit individueller Textzeile, die PIN und Zugangscode pro Studierenden individuell beinhaltet, vorbereitet werden. Über die Zuordnung der Matrikelnummer kann die individuelle Textzeile auch aus einer Excel-Steuerdatei heraus gezogen werden. Damit können jeweils 250 Zugangsdaten inkl. Anweisungen mit wenigen Klicks sicher intern versendet werden. Wenn Sie diese Funktion nutzen wollen, melden Sie sich für das erforderliche Update bitte bei TrOn.
- Versand über Mailprogramm wie z.B. Outlook an eine Mailadresse des Studierenden: Vom Versand der PIN als Outlook-Mail an private Mailadressen ist abzuraten. Auch vom Versand der PIN an hochschulische Mailadressen ist abzuraten, wenn Studierende dort eine Weiterleitung an private Mailadressen einrichten konnten.
Stand
Letzte Änderung aufgrund Mail vom 26.2.23 des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen