Deutsches Akkreditierungssystem
Akteure und Verfahrensgrundlagen
Zuge des europäischen Bolognaprozesses und der damit verbundenen Umstellung der Hochschulsysteme der beteiligten Länder auf ein zweistufiges Studiensystem haben sich seit Ende der 1990er Jahre Akkreditierungen als Verfahren der externen Qualitätssicherung im europäischen Hochschulraum durchgesetzt. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des in Deutschland dezentral organisierten
Akkreditierungswesens trägt der Akkreditierungsrat als zentrales Organ der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland. Die Mitglieder des Akkreditierungsrates werden durch die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz bestellt. Der Akkreditierungsrat legt Verfahrensregeln und Kriterien für die Akkreditierung von Agenturen, Studiengängen und hochschulischen Qualitätssicherungssystemen fest. Er zertifiziert Akkreditierungsagenturen für die Durchführung von Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen und Qualitätssicherungssystemen von Hochschulen.
Die Akkreditierungsagenturen wenden in den von ihnen durchgeführten Verfahren, die vom Akkreditierungsrat erlassenen Beschlüsse und Kriterien sowie die ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz (KMK)an. Das Akkreditierungssystem ist stakeholderorientiert konzipiert. Akkreditierungsverfahren werden dementsprechend nach dem Prinzip des Peer-review durchgeführt. Prinzipiell werden Akkreditierungen nur für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Nach Ablauf der Akkreditierung müssen sich Studienprogramme und Qualitätsmanagementsysteme von Hochschulen einem erneuten Verfahren, der sogenannten Re-Akkreditierung unterziehen.