Akkreditierung und Campus Management
Im Folgenden soll untersucht werden, ob und wenn ja in welcher Weise ganzheitliche Campus-Management-Systeme einen Akkreditierungsvorteil darstellen können. Dem Vergleich zugrunde gelegt werden dabei die Kriterien des Akkreditierungsrates.
Inhaltsverzeichnis
Relevante Prüfkriterien in Verfahren der Programmakkreditierung
Erst-Akkreditierung von Studiengängen
Verfahren der Programmakkreditierung sehen insbesondere die Überprüfung des Konzepts eines konkreten Studienprogramms vor. Dabei wird von den Gutachtern auch geprüft, ob die Durchführung des Studiengangs gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang formuliert der Akkreditierungsrat folgendes Kriterium: „Die Durchführung des Studiengangs ist sowohl hinsichtlich der qualitativen als auch quantitativen
personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung gesichert.
Campus-Management-Systeme werden in Verfahren der Erst-Akkreditierung somit zunächst nur im Hinblick auf die der Hochschule zur Verfügung stehende Ausstattung als relevant erachtet und bisher regelmäßig von den Gutachterkommissionen nur ergänzend beachtet. Gleichwohl kann der aktive Nachweis einer campusgestützten effizienten Kommunikation, des zielorientierten Content-Managements, des Ressourcen-Managements sowie ggf. der Bibliotheksanbindung als vorteilhaft in das Akkreditierungsverfahren eingebracht werden, da dadurch auch die Gewährleistung der Durchführbarkeit des Studiengangs untermauert wird. Zwar wird in Erst-Akkreditierungen auch gefordert, dass die Hochschule über ein„umfassende[s] Konzept der Qualitätssicherung“ verfügt und „Verfahren des hochschulinternen Qualitätsmanagements“ anwendet bzw. anzuwenden plant. Die Erklärung der Hochschule, Verfahren des Qualitätsmanagements vorzusehen und einzusetzen, hat daher eher den Status einer Absichtserklärung. Gleichwohl kann auch hier der Nachweis eines Campus-Management-Systems mit den entsprechenden für ein Qualitätsmanagement relevanten Modulen zu einer Verbesserung der Glaubwürdigkeit der Absichtserklärung führen.
Re-Akkreditierung von Studiengängen
In Verfahren der Re-Akkreditierung werden, anders als in Verfahren der Erst-Akkreditierung, auch Ergebnisse aus Evaluationen, statistische Kennzahlen und ihre Nutzung durch die Hochschule überprüft. Der Akkreditierungsrat formuliert hierzu folgendes Kriterium:
„Abgesehen von der erstmaligen Akkreditierung berücksichtigt die Hochschule bei der Weiterentwicklung des Studienganges auch Evaluationsergebnisse,
Untersuchungen zur studentischen Arbeitsbelastung, zum Studienerfolg und Absolventenverbleib“
Zugespitzt kann formuliert werden, dass in der Re-Akkreditierung die Absichtserklärungen der Hochschule aus der Erstakkreditierung auf Erfüllung geprüft werden und es nicht ausreicht, z. B. ein Evaluationssystem installiert zu haben. Vielmehr ist auch die Effizienz des Systems nachzuweisen, z. B. durch entsprechende Rücklaufquoten. Insofern sind hier Campus-Management-Systeme bedeutsam, die z. B. neben der Evaluation auch gezielte Workload-Befragungen mit belastbaren Ergebnissen erzielen. Auch z. B. die geforderte Laufbahnverfolgung impliziert ein integriertes Alumni-Modul, das zu aussagekräftigen Ergebnissen führen kann. Dennoch erlangt auch in Verfahren der Re-Akkreditierung die Qualitätssicherung keine systemische Bedeutung im Sinne eines umfassenden Steuerungssystems, sondern wird lediglich als Maßnahmenbündel relevant.
Relevante Prüfkriterien in Verfahren der Systemakkreditierung
Grundlegend anders wird in Zukunft – so unsere These – der Einsatz von Campus-Management-Systemen in Verfahren der Systemakkreditierung beurteilt werden, da die Systemakkreditierung das interne Qualitätssicherungssystem und damit sämtliche für Studium und Lehre relevanten Prozesse und Strukturen einer Hochschule zum Gegenstand hat. Die Hochschule muss dabei nachweisen, dass sie im Bereich Studium und Lehre über ein formalisiertes Steuerungssystem verfügt und dieses kontinuierlich nutzt.
Hierzu legt der Akkreditierungsrat u. a. folgende Kriterien fest:
- "Die Hochschule „besitzt und nutzt kontinuierlich Verfahren zur Überprüfung der Qualifikationsziele ihrer Studiengänge."
- „Die Hochschule verfügt und nutzt im Bereich Studium und Lehre kontinuierlich ein Steuerungssystem“. Das System gewährleistet „die Beteiligung bei der Entwicklung und Reform der Studiengänge von Lehrenden und Studierenden, von Absolventinnen und Absolventen und externen Expertinnen und Experten sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis“.
- „Die Hochschule besitzt in ein Gesamtkonzept eingebettete Verfahren der Qualitätssicherung in Studium und Lehre, die den Anforderungen der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education genügen. Das interne Qualitätssicherungssystem (…) ist geeignet, (…) die Sicherung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre zu gewährleisten." Vorgesehen sind u. a. die Evaluation der Studiengänge unter Berücksichtigung von Aspekten wie Studien- und Prüfungsorganisation sowie die Beurteilung der Qualität von Lehrveranstaltungen durch die Studierenden der Hochschule.
Externe und nicht-integrierte Qualitätsmanagementsysteme werden es, wenn sie als Insellösung konzipiert sind, schwer haben, den Anspruch der zeitlichen Kontinuität bei gleichzeitig ganzheitlicher Einbettung und insbesondere der Integration der Anspruchsgruppen nachzuweisen. Die implizite Bedeutsamkeit von Campus-Management-Systemen wird daher in Verfahren der Systemakkreditierung im Vergleich zu Verfahren der Erst- und Re-Akkeditierung von Studienprogrammen als deutlich am höchsten angesehen. Aus Managementsicht wird der E-Campus zum Business-Intelligence-System, das unterstützende Qualitäts-Transparenz erzeugt und neben der Steuerungsfunktion auch automatisierte Feedback-Regelungsfunktionen beinhalten kann. Es ist deshalb nicht unwahrscheinlich, dass die Existenz und Nutzung integrierter Qualitätsmanagementsysteme in den Akkreditierungskatalogen als Kriterium zukünftig expliziert wird