Krankenkasse

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Ab 01.01.2022 muss laut § 199a SGB V der Datentransfer von der Hochschule zur Krankenkasse elektronisch im Rahmen des Studenten-Meldeverfahrens stattfinden.

An die Hochschule wird gemeldet:

  • M10: Versicherungsstatus (pflichtig oder befreit)
  • M11: Beginn Versicherung nach Krankenkassenwechsel
  • M12: Verzug Zahlung der Beiträge
  • M13: Begleichung rückständiger Beiträge


Die Hochschule muss melden:

  • M20: Beginn des Studiums mit Semesterstart und Tag der Einschreibung
  • M30: Ende des Studiums mit Semesterende und Tag der Exmatrikulation/Beendigung

TraiNex unterstützt zunächst bei der Erfassung der relevanten Daten. In der Online-Bewerbung und dem Stammdatenblatt kann die derzeitige Krankenkasse sowie die Versicherungsnummer erfragt bzw. gepflegt werden, wobei im Hintergrund immer automatisch die zugehörigen Betriebsnummern verwendet werden, die als Signaturensammlung vorher erfasst werden. Auch ein Meldegrund kann erfasst werden auf dem Stammdatenblatt. Mit dem Sonderfunktion "Krankenkasse" können in der Nutzersuche alle relevanten Felder wie Betriebsnummer, Krankenkassenname, Meldegrund, interne Meldegrund-Signatur sowie Versicherungsnummer angezeigt bzw. als Excel exportiert werden.

Derzeit gehen wir davon aus, dass über eine Filterung der Meldegründe und einen Excel-Verweis auf die Melde-Adressen der Krankenkassen eine Serienbrief-Meldung einfach durchgeführt werden kann. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die GKV-Dienstleister bis Ende 2021 eine Möglichkeit schaffen, ein strukturiertes Excel hochzuladen, um die Serienbrief-Meldung abzulösen.