Krankenkasse

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Ab 01.01.2022 muss laut § 199a SGB V der Datentransfer von der Hochschule zur Krankenkasse elektronisch im Rahmen des Studenten-Meldeverfahrens stattfinden.
Aus Gründen der Datensparsamkeit (DSGVO) muss versucht werden, möglichst nur relevante Daten im Campus-Management-System zu halten.

AN die Hochschule wird gemeldet:

  • M10: Versicherungsstatus (pflichtig oder befreit)
  • M11: Beginn Versicherung nach Krankenkassenwechsel
  • M12: Verzug Zahlung der Beiträge
  • M13: Begleichung rückständiger Beiträge

Fraglich ist derzeit, ob ausser M10 (Versicherungsstatus) hochschulseitig etwas zu speichern ist.


VON der Hochschule muss gemeldet werden, wenn ein Studierender das Studium beginnt oder beendet:

  • M20: Beginn des Studiums mit Semesterstart und Tag der Einschreibung
  • M30: Ende des Studiums mit Semesterende und Tag der Exmatrikulation/Beendigung

TraiNex unterstützt zunächst bei der Erfassung der relevanten Daten. In der Online-Bewerbung und dem Stammdatenblatt kann die derzeitige Krankenkasse sowie die Versicherungsnummer erfragt bzw. gepflegt werden, wobei im Hintergrund immer automatisch die zugehörigen Betriebsnummern verwendet werden, die als Signaturensammlung vorher erfasst werden. Auch ein Meldegrund oder der interne Vermerk auf Nicht-Meldung und Nicht-Meldegrund kann erfasst werden auf dem Stammdatenblatt. Mit dem Sonderfunktion "Krankenkasse" können in der Nutzersuche alle relevanten Felder wie Betriebsnummer, Krankenkassenname, (Nicht-)Meldegrund, interne (Nicht)-Meldegrund-Signatur sowie Versicherungsnummer angezeigt bzw. als Excel exportiert werden. Semesterstart oder -Ende oder Exmatrikulationstag können ebenfalls strukturiert exportiert werden.

Derzeit gehen wir bei TrOn davon aus, dass über eine Filterung der Meldegründe und einen Excel-Verweis auf die Melde-Adressen der Krankenkassen eine Serienbrief-Meldung von der Hochschule einfach durchgeführt werden kann.
Es wird derzeit des weiteren davon ausgegangen, dass die GKV-Dienstleister bis Ende 2021 eine Möglichkeit schaffen, dass ein strukturiertes Excel zu definierten Zeitpunkten hochgeladen werden kann, um die Serienbrief-Meldung abzulösen.

Offen ist, ob die bisher von den GKV geplante zweiseitige XML-Schnittstelle auch für kleine/mittlere Hochschulen zwingend sein wird bzw. sein darf. Die ganzjährige Offenhaltung und Kommunikation über eine solche Schnittstellen nach außen ist nicht förderlich für die gem. DSGVO geforderte Sensibilität im Umgang mit gesundheitsbezogenen Daten.