Krankenkasse

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Ab 01.01.2022 muss laut § 199a SGB V der Datentransfer von der Hochschule zur Krankenkasse elektronisch im Rahmen des Studenten-Meldeverfahrens stattfinden.

An die Hochschule wird gemeldet:

  • M10: Versicherungsstatus (pflichtig oder befreit)
  • M11: Beginn Versicherung nach Krankenkassenwechsel
  • M12: Verzug Zahlung der Beiträge
  • M13: Begleichung rückständiger Beiträge


Die Hochschule muss melden:

  • M20: Beginn des Studiums mit Semesterstart und Tag der Einschreibung
  • M30: Ende des Studiums mit Semesterende und Tag der Exmatrikulation/Beendigung

TraiNex unterstützt zunächst bei der Erfassung der relevanten Daten. In der Online-Bewerbung und dem Stammdatenblatt kann die derzeitige Krankenkasse sowie die Versicherungsnummer erfragt bzw. gepflegt werden, wobei im Hintergrund immer automatisch die zugehörigen Betriebsnummern verwendet werden, die als Signaturensammlung vorher erfasst werden.