3G-Nachweis: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und Präsenz-Prüfungen ein Nachweis zu 2G oder 2G+ oder 3G verpflichtend. Studierende (und Lehrkräfte) dürfen am Lehr- und Prüfungsbetrieb nur teilnehmen, wenn sie einen Nachweis erbringen zu: "Geimpft", "genesen" oder "getestet" bzw. "geboostert". Impfung, Genesung oder Testung haben dabei ein Gültigkeits-Start-Datum und ein End-Datum, was auch abhängig sein kann vom jeweiligen Impfstoff oder Bundesland. Der Status kann sich dabei tagesabhängig durch z.B. Testung ändern, wodurch dann ggf. erst bestimmte Veranstaltung in Präsenz erlaubt sind. Beispiel: Der Student ist nur geimpft (2G) und möchte aber an einer Exkursion teilnehmen, für die 2G+ erforderlich ist. Er lässt sich deshalb testen und wird von TraiNex für z.B. 48 Stunden als 2G+ ausgewiesen und fällt danach automatisch in 2G zurück. Er hat sich auch boostern lassen und wird deshalb in 14 Tagen, für die dann anstehende Prüfung, bereits als "2G+" für das geplante Prüfungsdatum ausgewiesen. | ||
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− | Die TraiNex-Lösung hilft der Hochschule erstens bei der Erfassung und zweitens bei der jeweiligen Prüfung des Nachweises in datenschutzkonformer Art. Die Info | + | Die TraiNex-Lösung hilft der Hochschule erstens bei der Erfassung und zweitens bei der jeweiligen Prüfung des Nachweises in datenschutzkonformer Art. Die personalisierte allgemeine Info "3G-Status für Herrn Michael Müller" wird minutengenau nach der halbautomatischen Erfassung angezeigt in terminierten Prüfungen, Anwesenheitslisten oder der App zur schnellen, datenschutzkonformen Einlasskontrolle. Der Status springt auf 2G oder 2G+, wenn denn der z .B. erforderliche Test eingetragen/akzeptiert wurde.<BR><BR> |
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− | <LI>Jede Genesung/Impfung hat einen individuellen Von-Bis-Gültigkeitszeitraum inkl. | + | <LI>Jede Genesung/Impfung hat einen individuellen Von-Bis-Gültigkeitszeitraum inkl. einer Gültig-BIS-Zeit. Die App arbeitet minutengenau. |
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+ | <LI>Wechselnde Tagesfarbe in der App, um bei Kontrollen schnell prüfen zu können, ob der korrekte Tag angezeigt wird. | ||
+ | <LI>Anzeige eines Profilbildes im Corona-Status, um den Nutzer zu identifizieren. | ||
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== Beispiele == | == Beispiele == | ||
− | Beispiel: Studierender Meier lädt via TraiNex einen Nachweis über die Genesung hoch. Die Verwaltung prüft den Nachweis und entscheidet danach, dass dies als "genesen" gilt vom 1.7.2021 bis zum 15.11.2021. Automatisch wird zum Unterricht am 1.10. angezeigt "genesen" und zur Prüfung am 17.11.21 " | + | Beispiel: Studierender Meier lädt via TraiNex einen Nachweis über die Genesung hoch. Die Verwaltung prüft den Nachweis und entscheidet danach, dass dies als "genesen" gilt vom 1.7.2021 bis zum 15.11.2021. Automatisch wird zum Unterricht am 1.10. angezeigt "genesen" und zur Prüfung am 17.11.21 "Corona-Status benötigt". Bei der Einlasskontrolle an der Hochschule oder der Kontrolle im Vorlesungsraum hält Meier sein [[WebApp|Handy]] hoch und signalisiert damit den von der Hochschule geprüften und gültigen 3G-Schutz. Die tagesabhängige Zusatzfarbe signalisiert, dass der Abruf aktuell erfolgt ist und nicht z.B. ein altes Bildschirmfoto gezeigt wird. Eine nochmalige Prüfung eines Datums ist nicht notwendig, da der 3G-Schutz in der App automatisch ausgeblendet wird, wenn der 3G-Schutz abgelaufen ist. Die Anzeige wechselt nach Eintragung eines Testes zu 2G+ und 14 Tage nach dem Booster ebenfalls zu 2G+. Datenschutzproblematische Details zur Impfung werden nicht angezeigt. |
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Frage: Kann nicht einfach die Lehrkraft die Impf- oder Genesungs-Atteste vor dem Unterricht prüfen? <BR> | Frage: Kann nicht einfach die Lehrkraft die Impf- oder Genesungs-Atteste vor dem Unterricht prüfen? <BR> | ||
− | Antwort: Eher nein, denn es gibt viele Arten von Nachweisen, die allesamt gesundheitsbezogen sind. Die Idee, dass jeder Dozierende selber die Nachweise prüft, wird nicht praktikabel sein. Zum einen müsste die Lehrkraft dann wissen, ob z.B. Biontech für 12 Monate als 3G-Schutz gilt oder müsste ausrechnen, wie viel Zeit seit der Genesung vergangen ist und ob dies als 3G-Schutz gilt. Einfacher ist es, wenn eine fortgebildete Fachkraft aus der Verwaltung einmalig pro Studierendem den Genesungs-Ausweis prüft und in TraiNex einträgt, ob es als genesen gilt. Die Lehrkraft sieht später nicht "genesen", sondern "3G-Schutz liegt vor". Ebenfalls spricht nämlich gegen die Prüfung durch Lehrkräfte, dass es bei den z.B. Impfausweisen um gesundheitsbezogene Daten höherer Kategorie geht. Eine freie Lehrkraft sollte gem. den Grundsätzen der DSGVO nicht sehen dürfen, ob jemand geimpft und womit geimpft und von wem geimpft oder wann genesen ist. | + | Antwort: Eher nein, denn es gibt viele Arten von Nachweisen, die allesamt gesundheitsbezogen sind. Die Idee, dass jeder Dozierende selber die Nachweise prüft, wird nicht praktikabel sein. Zum einen müsste die Lehrkraft dann wissen, ob z.B. Biontech für 12 Monate als 3G-Schutz gilt oder müsste ausrechnen, wie viel Zeit seit der Genesung vergangen ist und ob dies als 3G-Schutz gilt. Einfacher ist es, wenn eine fortgebildete Fachkraft aus der Verwaltung einmalig pro Studierendem den Genesungs-Ausweis prüft und in TraiNex einträgt, ob es als genesen gilt. Die Lehrkraft sieht später nicht "genesen", sondern "3G-Schutz liegt vor". Ebenfalls spricht nämlich gegen die Prüfung durch Lehrkräfte, dass es bei den z.B. Impfausweisen um gesundheitsbezogene Daten höherer Kategorie geht. Eine freie Lehrkraft sollte gem. den Grundsätzen der DSGVO nicht sehen dürfen, ob jemand geimpft und womit geimpft und von wem geimpft oder wann genesen ist. Angemessen ist aber, dass eine freie Lehrkraft prüft, ob allgemein der 3G-Status vorliegt. Der Hinweis "3G-Status" beinhaltet keine Information darüber, ob die kontrollierte Person nun geimpft oder aber genesen oder doch (nur) getestet ist. Der allg. 3G-Status wird durch das grüne 3G-Rechteck (siehe Bild) nachgewiesen. |
Frage: Kann man sich die Impf-Atteste nicht einfach per Outlook-Mail senden lassen?<BR> | Frage: Kann man sich die Impf-Atteste nicht einfach per Outlook-Mail senden lassen?<BR> | ||
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Frage: In meinem Bundesland wird die DSGVO besonders streng ausgelegt. Darf ich die Funktion trotzdem nutzen?<BR> | Frage: In meinem Bundesland wird die DSGVO besonders streng ausgelegt. Darf ich die Funktion trotzdem nutzen?<BR> | ||
− | Antwort: Die Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten unterliegt zu Recht einer hohen Schutzstufe innerhalb der DSGVO. Strittig ist, ob die allg. Angabe "3G-Schutz" eine gesundheitsbezogene Angabe einer höheren Datenschutz-Stufe ist. Die Hochschule entscheidet über die DSGVO-Konformität der Nutzung der Funktion auch in Abhängigkeit der pandemischen Auslegung der DSGVO durch den | + | Antwort: Die Verarbeitung/Speicherung gesundheitsbezogener Daten unterliegt zu Recht einer hohen Schutzstufe innerhalb der DSGVO und erfordert die explizite Zustimmung der betroffenen Person. Jede Speicherung oder Verarbeitung der 3G-Information muss in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen, die gesetzliche 3G-Erhebungs- bzw. 3G-Kontroll-Vorgabe des jeweiligen Bundeslandes umzusetzen. Strittig ist, ob die allg. Angabe "3G-Schutz liegt vor" bereits eine gesundheitsbezogene Angabe einer höheren Datenschutz-Stufe ist. Die Hochschule entscheidet letztlich über die DSGVO-Konformität der Nutzung der Funktion auch in Abhängigkeit der pandemischen Auslegung der DSGVO durch den Landesdatenschutzbeauftragten. Der TraiNex-Betreiber hat eine Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung mit der Hochschule gem. [[DSGVO]] geschlossen, die u.a. beinhaltet, dass jegliche Daten nur auf speziell geschützten Servern in Deutschland liegen dürfen. Die Hochschule hat als Auftraggeber zu entscheiden, ob die Funktion genutzt werden soll und trägt die Verantwortung für die Nutzung. Um Datenschutzprobleme zu vermeiden, sollte der Datenschutzbeauftragte der Hochschule die Angemessenheit bundesland-spezifisch abschätzen und z.B. statt geimpft/genesen/getestet nur 3G-Schutz als Status speichern sowie jegliches übertragene Attest nach der Prüfung und lokalen Speicherung vom System löschen. |
==siehe auch== | ==siehe auch== | ||
[[Corona]]<BR> | [[Corona]]<BR> | ||
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[[Atteste]]<BR> | [[Atteste]]<BR> | ||
[[DSGVO]]<BR> | [[DSGVO]]<BR> | ||
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==Letzte funktionale Änderungen== | ==Letzte funktionale Änderungen== | ||
+ | *Januar 2022: Corona-[[3G-Nachweis]]: Möglichkeit unter [[Aufteilung]]-Abfrage 160 die Gültigkeit von 365 auf z.B. 270 Tage einfach zu verkürzen. | ||
+ | *Januar 2022: Corona-[[3G-Nachweis]]: Möglichkeit, den Booster zu erfassen, für den Status 2G+ | ||
+ | *November 2021: Corona-[[3G-Nachweis]] in der [[WebApp]] kann nun auch im laufenden Betrieb durch [[TrOn]] auf 2G oder 1G umgestellt werden. Bei z.B. 1G wird für getestete oder genesene Personen kein Corona-Einlass-Status mehr ausgewiesen, selbst, wenn dieser bereits hinterlegt sein sollte und noch gültig ist. | ||
+ | *Oktober 2021: Corona-3G-Nachweis wird in der mobilen App jeden Tag mit einer anderen Zusatzfarbe angezeigt. Neben dem grünen 3G-Status erscheint z.B. blaues-Feld für Mittwoch, damit man auch ohne Detailprüfung schnell erkennen kann, ob der 3G-Status für den aktuellen Tag gültig ist. | ||
+ | *September 2021: Corona-[[3G-Nachweis]] wird nun in [[Klassenbuch|Anwesenheit]] auch für die Lehrkraft sowie unter [[Aufteilung]] in Abfrage 110 "Wer hat Unterricht?" ausgewiesen. | ||
+ | *September 2021: Corona-[[3G-Nachweis]] wird nun minutengenau berücksichtigt. Geprüft wird, ob zu BEGINN einer Veranstaltung/Prüfung der 3G-Schutz vorhanden ist. | ||
*August 2021: Corona-[[3G-Nachweis]] wird ausgewiesen in [[WebApp|App]], [[Klassenbuch|Anwesenheiten]] sowie [[Noten|Prüfungslisten]] oder [[Aufteilung|Lehrkraft-Tages-Anwesenheiten]] | *August 2021: Corona-[[3G-Nachweis]] wird ausgewiesen in [[WebApp|App]], [[Klassenbuch|Anwesenheiten]] sowie [[Noten|Prüfungslisten]] oder [[Aufteilung|Lehrkraft-Tages-Anwesenheiten]] |
Aktuelle Version vom 24. Januar 2022, 09:30 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Zitat eines Nutzers
Erst wollten wir mit bunten Handgelenk-Bändchen oder Ausweis-Klebe-Stickern arbeiten, um irgendwie diese Mammutaufgabe zu bewältigen, die Nachweise alle kontrollieren zu müssen. Um eine gewisse Sicherheit zu bekommen, hätten wir wohl jeden Tag die Bänderfarben wechseln müssen. Zum Glück ist dieser Kelch an uns vorbei gegangen. Innovativ digital können wir die Sache quasi nebenbei mit TraiNex erledigen und uns weiter auf unser Kerngeschäft der Lehre konzentrieren. |
Allgemein
Neben dem Hygienekonzept mit Kontaktdatenerfassung ist auch der Nachweis von "geimpft", "genesen" sowie "getestet", "geboostert" bedeutsam. In vielen Bundesländern ist
für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und Präsenz-Prüfungen ein Nachweis zu 2G oder 2G+ oder 3G verpflichtend. Studierende (und Lehrkräfte) dürfen am Lehr- und Prüfungsbetrieb nur teilnehmen, wenn sie einen Nachweis erbringen zu: "Geimpft", "genesen" oder "getestet" bzw. "geboostert". Impfung, Genesung oder Testung haben dabei ein Gültigkeits-Start-Datum und ein End-Datum, was auch abhängig sein kann vom jeweiligen Impfstoff oder Bundesland. Der Status kann sich dabei tagesabhängig durch z.B. Testung ändern, wodurch dann ggf. erst bestimmte Veranstaltung in Präsenz erlaubt sind. Beispiel: Der Student ist nur geimpft (2G) und möchte aber an einer Exkursion teilnehmen, für die 2G+ erforderlich ist. Er lässt sich deshalb testen und wird von TraiNex für z.B. 48 Stunden als 2G+ ausgewiesen und fällt danach automatisch in 2G zurück. Er hat sich auch boostern lassen und wird deshalb in 14 Tagen, für die dann anstehende Prüfung, bereits als "2G+" für das geplante Prüfungsdatum ausgewiesen.
Die TraiNex-Lösung hilft der Hochschule erstens bei der Erfassung und zweitens bei der jeweiligen Prüfung des Nachweises in datenschutzkonformer Art. Die personalisierte allgemeine Info "3G-Status für Herrn Michael Müller" wird minutengenau nach der halbautomatischen Erfassung angezeigt in terminierten Prüfungen, Anwesenheitslisten oder der App zur schnellen, datenschutzkonformen Einlasskontrolle. Der Status springt auf 2G oder 2G+, wenn denn der z .B. erforderliche Test eingetragen/akzeptiert wurde.
Funktionen
Derzeitige Funktionen:
- Geimpft oder genesen (oder getestet/geboostert) kann von der Hochschul-Verwaltung für jeden Studierenden und jede Lehrkraft erfasst werden im Bereich Atteste. Ausgewiesen wird für z.B. Einlasskontrollen aber nur allgemein "Corona-Status: 3G" oder "Corona-Status: 2G" oder "Corona-Status: 2G+".
- Studierende können eine Impfung/Genesung/Boosterung auch via TraiNex der Hochschule melden über den gleichen Weg, wie Atteste eingereicht werden.
- Der Upload "Corona-Status" wird separat vom Atteste-Upload aktiviert, damit Hochschulen ohne Atteste-Upload trotzdem den 3G-Upload nutzen können.
- Jede Genesung/Impfung hat einen individuellen Von-Bis-Gültigkeitszeitraum inkl. einer Gültig-BIS-Zeit. Die App arbeitet minutengenau.
- In Prüfungsplänen oder Anwesenheitsplänen erscheint tagesgenau automatisch, welcher der Studierenden einen Test vorweisen muss, weil er weder geimpft/genesen/geboostert ist.
- (Papier-)Teilnehmerlisten inkl. Corona-Status-Info können vor einem Unterricht tagesgenau von der Lehrkraft erstellt werden für z.B. Zusatzkontrollen.
- Auch für Lehrkräfte kann der Corona-Status mit Von-Bis-Zeitraum eingetragen werden auf deren Datenblatt.
- Für alle Lehrkräfte eines Tages kann geprüft werden, ob ein Corona-Nachweis vorliegt (unter Aufteilung Nr. 110)
- In der mobilen App wird gut sichtbar angezeigt, ob und welcher Corona-Status vorliegt (unabhängig davon, ob Check-In-Out aktiviert wurde).
- Im normalen Betrieb wird NICHT angezeigt, ob jemand geimpft oder getestet oder genesen ist sondern es wird nur angezeigt, ob ein Corona-Status vorliegt.
- 24 Stunden, bevor der Corona-Status abläuft wird in der mobilen App angezeigt, wann genau der Corona-Status abläuft.
- Abgelaufenen Nachweise werden nach dem Ablauf noch bis Mitternacht in gelb statt grün angezeigt.
- Wechselnde Tagesfarbe in der App, um bei Kontrollen schnell prüfen zu können, ob der korrekte Tag angezeigt wird.
- Anzeige eines Profilbildes im Corona-Status, um den Nutzer zu identifizieren.
Beispiele
Beispiel: Studierender Meier lädt via TraiNex einen Nachweis über die Genesung hoch. Die Verwaltung prüft den Nachweis und entscheidet danach, dass dies als "genesen" gilt vom 1.7.2021 bis zum 15.11.2021. Automatisch wird zum Unterricht am 1.10. angezeigt "genesen" und zur Prüfung am 17.11.21 "Corona-Status benötigt". Bei der Einlasskontrolle an der Hochschule oder der Kontrolle im Vorlesungsraum hält Meier sein Handy hoch und signalisiert damit den von der Hochschule geprüften und gültigen 3G-Schutz. Die tagesabhängige Zusatzfarbe signalisiert, dass der Abruf aktuell erfolgt ist und nicht z.B. ein altes Bildschirmfoto gezeigt wird. Eine nochmalige Prüfung eines Datums ist nicht notwendig, da der 3G-Schutz in der App automatisch ausgeblendet wird, wenn der 3G-Schutz abgelaufen ist. Die Anzeige wechselt nach Eintragung eines Testes zu 2G+ und 14 Tage nach dem Booster ebenfalls zu 2G+. Datenschutzproblematische Details zur Impfung werden nicht angezeigt.
Fragen
Frage: Kann nicht einfach die Lehrkraft die Impf- oder Genesungs-Atteste vor dem Unterricht prüfen?
Antwort: Eher nein, denn es gibt viele Arten von Nachweisen, die allesamt gesundheitsbezogen sind. Die Idee, dass jeder Dozierende selber die Nachweise prüft, wird nicht praktikabel sein. Zum einen müsste die Lehrkraft dann wissen, ob z.B. Biontech für 12 Monate als 3G-Schutz gilt oder müsste ausrechnen, wie viel Zeit seit der Genesung vergangen ist und ob dies als 3G-Schutz gilt. Einfacher ist es, wenn eine fortgebildete Fachkraft aus der Verwaltung einmalig pro Studierendem den Genesungs-Ausweis prüft und in TraiNex einträgt, ob es als genesen gilt. Die Lehrkraft sieht später nicht "genesen", sondern "3G-Schutz liegt vor". Ebenfalls spricht nämlich gegen die Prüfung durch Lehrkräfte, dass es bei den z.B. Impfausweisen um gesundheitsbezogene Daten höherer Kategorie geht. Eine freie Lehrkraft sollte gem. den Grundsätzen der DSGVO nicht sehen dürfen, ob jemand geimpft und womit geimpft und von wem geimpft oder wann genesen ist. Angemessen ist aber, dass eine freie Lehrkraft prüft, ob allgemein der 3G-Status vorliegt. Der Hinweis "3G-Status" beinhaltet keine Information darüber, ob die kontrollierte Person nun geimpft oder aber genesen oder doch (nur) getestet ist. Der allg. 3G-Status wird durch das grüne 3G-Rechteck (siehe Bild) nachgewiesen.
Frage: Kann man sich die Impf-Atteste nicht einfach per Outlook-Mail senden lassen?
Antwort: Wenn Sie als Hochschule dazu auffordern, gesundheitsbezogene Daten per Mail senden zu lassen, fordern Sie quasi dazu auf, die gesundheitsbezogenen Daten ungesichert über unbekannte Mailprovider zukommen zu lassen. Besser ist es, die gesichert-verschlüsselte TraiNex-Upload-Möglichkeit zu nutzen. Die komplette Übermittlung vom Sender zur Hochschule inkl. des Abrufs der Daten erfolgt dann verschlüsselt gesichert. Gleichwohl sollten die Daten aus Gründen der Datensparsamkeit nicht auf dem TraiNex-Server verbleiben sondern nach Prüfung und Zuweisung der Archivierungsnummer und einer lokalen Archivierung gelöscht werden.
Frage: In meinem Bundesland wird die DSGVO besonders streng ausgelegt. Darf ich die Funktion trotzdem nutzen?
Antwort: Die Verarbeitung/Speicherung gesundheitsbezogener Daten unterliegt zu Recht einer hohen Schutzstufe innerhalb der DSGVO und erfordert die explizite Zustimmung der betroffenen Person. Jede Speicherung oder Verarbeitung der 3G-Information muss in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen, die gesetzliche 3G-Erhebungs- bzw. 3G-Kontroll-Vorgabe des jeweiligen Bundeslandes umzusetzen. Strittig ist, ob die allg. Angabe "3G-Schutz liegt vor" bereits eine gesundheitsbezogene Angabe einer höheren Datenschutz-Stufe ist. Die Hochschule entscheidet letztlich über die DSGVO-Konformität der Nutzung der Funktion auch in Abhängigkeit der pandemischen Auslegung der DSGVO durch den Landesdatenschutzbeauftragten. Der TraiNex-Betreiber hat eine Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung mit der Hochschule gem. DSGVO geschlossen, die u.a. beinhaltet, dass jegliche Daten nur auf speziell geschützten Servern in Deutschland liegen dürfen. Die Hochschule hat als Auftraggeber zu entscheiden, ob die Funktion genutzt werden soll und trägt die Verantwortung für die Nutzung. Um Datenschutzprobleme zu vermeiden, sollte der Datenschutzbeauftragte der Hochschule die Angemessenheit bundesland-spezifisch abschätzen und z.B. statt geimpft/genesen/getestet nur 3G-Schutz als Status speichern sowie jegliches übertragene Attest nach der Prüfung und lokalen Speicherung vom System löschen.
siehe auch
Corona
Kontaktdatenerfassung
Atteste
DSGVO
App
Video
Auf Youtube wird die 3G-Funktion für die Verwaltung erklärt. Dies ist kein Demonstrationsfilm für Studierende. https://youtu.be/VEPbURgWFCw
Prozessdarstellung
Der zugrundeliegende Prozess kann hier als ereignisorientierte Prozesskette abgerufen werden.
Letzte funktionale Änderungen
- Januar 2022: Corona-3G-Nachweis: Möglichkeit unter Aufteilung-Abfrage 160 die Gültigkeit von 365 auf z.B. 270 Tage einfach zu verkürzen.
- Januar 2022: Corona-3G-Nachweis: Möglichkeit, den Booster zu erfassen, für den Status 2G+
- November 2021: Corona-3G-Nachweis in der WebApp kann nun auch im laufenden Betrieb durch TrOn auf 2G oder 1G umgestellt werden. Bei z.B. 1G wird für getestete oder genesene Personen kein Corona-Einlass-Status mehr ausgewiesen, selbst, wenn dieser bereits hinterlegt sein sollte und noch gültig ist.
- Oktober 2021: Corona-3G-Nachweis wird in der mobilen App jeden Tag mit einer anderen Zusatzfarbe angezeigt. Neben dem grünen 3G-Status erscheint z.B. blaues-Feld für Mittwoch, damit man auch ohne Detailprüfung schnell erkennen kann, ob der 3G-Status für den aktuellen Tag gültig ist.
- September 2021: Corona-3G-Nachweis wird nun in Anwesenheit auch für die Lehrkraft sowie unter Aufteilung in Abfrage 110 "Wer hat Unterricht?" ausgewiesen.
- September 2021: Corona-3G-Nachweis wird nun minutengenau berücksichtigt. Geprüft wird, ob zu BEGINN einer Veranstaltung/Prüfung der 3G-Schutz vorhanden ist.
- August 2021: Corona-3G-Nachweis wird ausgewiesen in App, Anwesenheiten sowie Prüfungslisten oder Lehrkraft-Tages-Anwesenheiten